Aktualisierung der Größenkriterien für berichtspflichtige Unternehmen

Im Amtsblatt, Teil I Nr. 843 vom 23. August 2024 wurde die MF-Verordnung Nr. 4164/2024 über die Aktualisierung der Größenkriterien für meldepflichtige Unternehmen veröffentlicht.

Nach den Größenkriterien werden die von der vorliegenden Verordnung (OMFP 1802/2014) erfassten Unternehmen in drei Kategorien eingeteilt: Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen und große Unternehmen.

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die am Bilanzstichtag die Grenzen von mindestens zwei der drei folgenden Kriterien nicht überschreiten:

  • Gesamtvermögen: 250.000 Lei;
  • Nettoumsatzerlöse: 4.500.000 Lei;
  • durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahres: 10.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die zum Bilanzstichtag nicht in die Kategorie der Kleinstunternehmen fallen und die die Grenzen von mindestens zwei der folgenden drei Kriterien nicht überschreiten:

  • Gesamtvermögen: 000.000 Lei;
  • Nettoumsatzerlöse: 50.000.000 Lei;
  • durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahres: 50.

Mittlere und große Unternehmen sind Unternehmen, die am Bilanzstichtag die Grenzen von mindestens zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten:

  • Gesamtvermögen: 000.000 Lei;
  • Nettoumsatzerlöse: 50.000.000 Lei;
  • durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahres: 50.

Je nach Größenkriterien werden Konzerne in zwei Kategorien unterteilt: kleine und mittlere Konzerne und große Konzerne.

Kleine und mittelgroße Konzerne sind Konzerne, die aus Mutter- und Tochtergesellschaften bestehen, die in die Konsolidierung einzubeziehen sind und die auf konsolidierter Basis zum Bilanzstichtag der Muttergesellschaft die Grenzen von mindestens zwei der drei folgenden Kriterien nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme: 000.000 Lei;
  • Nettoumsatzerlöse: 250.000.000 Lei;
  • durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahres: 250.

Große Konzerne sind Konzerne, die aus Mutter- und Tochtergesellschaften bestehen, die in die Konsolidierung einzubeziehen sind und die auf konsolidierter Basis zum Bilanzstichtag der Muttergesellschaft die Grenzen von mindestens zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten:

  • Gesamtvermögen: 000.000 Lei;
  • Nettoumsatz:   000.000 Lei;
  • durchschnittliche Zahl der Beschäftigten im Geschäftsjahr: 250.

Quelle: ANAF