Feststellung der Steuerprüfung eines Steuerpflichtigen, dessen Tätigkeitsgegenstand „Einzelhandel über Versandhäuser oder über das Internet“ ist

S.C. X S.A. hat als Tätigkeitsgegenstand „Einzelhandel über Versandhäuser oder über das Internet“, CAEN-Code 4791.

Geprüfter Zeitraum: 01.01.2017 – 12.02.2024.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Umsatzsteuer ohne Recht auf Vorsteuerabzug in Höhe von x Lei, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit Waren, die von dem geprüften Unternehmen als Werbematerial entladen wurden, für die S.C. X S.A. keine Belege, Informationen oder relevanten Nachweise vorgelegt hat, dass die Waren als Werbematerial gewährt wurden;
  • Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen/Waren, die von nicht mehr registrierten/inaktiven/nicht zahlenden Lieferanten erworben wurden;
  • Mehrwertsteuer in Bezug auf Dienstleistungen, die von dem verbundenen Lieferanten S.C. B S.R.L. in Rechnung gestellt wurden, für die keine Belege vorgelegt wurden, aus denen hervorgeht, dass die Dienstleistungen zugunsten der steuerpflichtigen Tätigkeiten von S.C. X S.A. erbracht wurden;
  • Mehrwertsteuer in Höhe von 50 % des Wertes der vom Lieferanten S.C. Y S.A. in Rechnung gestellten Dienstleistungen, da diese nicht anhand der Belege gerechtfertigt werden konnten und die Notwendigkeit ihres Erwerbs nicht nachgewiesen wurde, und zwar ausschließlich zugunsten der steuerpflichtigen Tätigkeiten des Unternehmens X S.A.;
  • Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit beschädigten Waren, da das Unternehmen eine negative Berichtigung der Mehrwertsteuer vornehmen musste, die für den Bestand an beschädigten/abgelaufenen, nicht bewerteten Waren abgezogen wurde, die nicht zur Erzielung steuerpflichtiger Umsätze beitrugen;
  • Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die von dem verbundenen Lieferanten S.C. M S.R.L. in Rechnung gestellt wurden, für die keine Belege vorgelegt wurden, aus denen hervorgeht, dass die Dienstleistungen zugunsten der steuerpflichtigen Umsätze von S.C. X S.A. erbracht wurden.

Außerdem stellten die Steuerprüfungsstellen einen zusätzlichen Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von x Lei fest, der die Mehrwertsteuer für die an das verbundene Unternehmen S.C. M S.R.L. weiterberechnete Miete darstellt.

Im Ergebnis der Steuerprüfung wurde also ein zusätzlicher Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von x Lei festgestellt.

Quelle: ANAF