Feststellungen nach einer Steuerprüfung, die bei einem Unternehmen mit dem Tätigkeitsgegenstand „Bauarbeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude“ durchgeführt wurde

S.C. X S.R.L. hat als Unternehmensgegenstand „Bauarbeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude“, CAEN-Code 4120. Geprüfter Zeitraum: 01.07.2017 – 31.10.2022. Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfer waren folgende: Im Laufe der Steuerprüfung wurde festgestellt, dass S.C. X S.R.L. während des geprüften Zeitraums für einige ihrer Einzelkunden Verkäufe (oder Verkaufsversprechen) von Wohnungen und Stellplätzen/Boxen an denselben Kunden, am selben Tag oder in kurzen Zeiträumen durchführte, aber den Steuersatz von 5 % auf den Wert der Wohnungen und den Steuersatz von 19 % auf den Wert der Nebengebäude anwandte. Die Steuerprüfer stellten fest, dass S.C. X S.R.L. durch die Kumulierung des Wertes der Wohnungen mit dem Wert der Nebengebäude (Stellplätze, Garagen, Garagen usw.) für einen Teil der Lieferungen an einzelne Kunden fälschlicherweise den Mehrwertsteuersatz anwandte, da die Bedingung, dass der Wert des Geschäfts die Grenze von 450.000 Lei bzw. 700.000 Lei für die Anwendung des ermäßigten Satzes von 5 % nicht überschreitet, nicht erfüllt war. Infolgedessen stellten die Steuerprüfungsstellen eine zusätzliche Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei fest, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • x Lei, das ist die Differenz zwischen der Mehrwertsteuer, die sich aus der Anwendung des 19%igen Satzes ergibt;
  • x Lei, die die Differenz zwischen der Mehrwertsteuer, die sich aus der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 5 % ergibt, darstellen. Außerdem war die S.C. X S.R.L. nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zum Vorsteuerabzug in Höhe von x Lei berechtigt, was der von der Versicherungsgesellschaft Y ausgestellten Rechnung Nr. — /03.06.2022 entnommenen Mehrwertsteuer entspricht, obwohl auf der Rechnung der Mehrwertsteuersatz von „0 %“ angegeben war.

Quelle: ANAF