S.C. X S.R.L., deren Tätigkeitsgegenstand „Beratungstätigkeiten im Bereich der Informationstechnologie, CAEN-Code 6419“ ist.
Der geprüfte Zeitraum war: 01.01.2020 31.12.2021.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
Die Tätigkeit des Unternehmens X S.R.L. besteht darin, digitale Inhalte von Drittanbietern in Rumänien (Künstler, Models) zu kaufen und diese Inhalte an das Unternehmen D IT mit dem Mitgliedsstatus X weiterzuverkaufen, das Betreiber der Website LiveJasmin ist (digitale Inhalte von interaktiven Sitzungen, auch bekannt als Videochat).
Die Analyse der ANAF-Datenbanken hat ergeben, dass das Unternehmen im Zeitraum 01.01.2020-31.12.2021 innergemeinschaftliche Lieferungen von Dienstleistungen an Unternehmen angemeldet hat: D 1T vom Mitgliedsstatus X, B LTD – vom Mitgliedsstatus Y und F vom Mitgliedsstatus Z in Höhe von x Lei.
Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vertrat die Steueraufsichtsbehörde die Auffassung, dass „die Videochat-Tätigkeit eine Unterhaltungsdienstleistung für Erwachsene ist, deren Erfüllungsort sich in Rumänien befindet, und dass die auf diese Weise erbrachten Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtige Umsätze sind, die nicht in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiungen fallen“.
In Anbetracht der festgestellten Aspekte war S.C. X S.R.L. verpflichtet, die Mehrwertsteuer auf die Einnahmen aus elektronischen Videoübertragungen in Höhe von x Lei zu erklären und abzuführen, die D 1T aus dem Mitgliedsstatus X, B LTD – aus dem Mitgliedsstatus Y und F aus dem Mitgliedsstatus Z im Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden.
Als Ergebnis der von den Steuerprüfungsstellen durchgeführten Überprüfung der Unterlagen stellten sie zusätzliche Steuerverpflichtungen in Höhe von insgesamt x Lei fest, die der Mehrwertsteuer entsprechen.
Quelle: ANAF