Steuerprüfung beim Steuerpflichtigen als Einzelperson 1

Die Tätigkeit des Einzelunternehmens X ist „Bars und andere Schankbetriebe“, CAEN-Code 5630.

Der überprüfte Zeitraum war:

– 01.01.2018 – 31.12.2021 UMSATZSTEUER;

– 01.01.2018-31.12.2021 Steuer auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Sozialbeiträge.

Wichtigste Feststellungen der Steuerprüfungsstellen:

Der geprüfte Steuerzahler war im Zeitraum 01.09.2015 – 01.03.2023 für MwSt.-Zwecke registriert, und ab dem 02.03.2023 hat die territoriale Steuerbehörde die Aufhebung der MwSt.-Registrierung von Amts wegen gemäß den Bestimmungen von Artikel 316, Absatz (11), Titel e) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung in der geänderten Fassung veranlasst.

Es wurde festgestellt, dass die vom Lieferanten Y Autorisierte Natürliche Person erworbenen Dienstleistungen nicht als für die Ausübung der Geschäftstätigkeit bestimmt eingestuft werden können, da die ausgestellten Rechnungen die Art der erbrachten Dienstleistungen nicht erwähnen, keine Kostenvoranschläge, Arbeitsnachweise, Berichte, Verträge oder andere damit zusammenhängende Dokumente beigefügt sind, aus denen hervorgeht, dass die Dienstleistungen zum Zweck der Ausübung der Geschäftstätigkeit erbracht wurden.

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass das Einzelunternehmen X seinen Erklärungspflichten in Bezug auf die aus der wirtschaftlichen Tätigkeit erzielten Einkünfte für den Überprüfungszeitraum nicht nachgekommen ist, wie in Artikel 122, Absatz (1) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung mit späteren Änderungen und Ergänzungen vorgesehen.

Als Ergebnis der Überprüfung wurden zusätzliche Steuerverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt x Lei festgestellt, und zwar wie folgt:

– x lei mehrwertsteuer;

– x Lei Steuer auf Einkommen aus selbständiger Tätigkeit;

– x Lei Sozialversicherungsbeiträge.

 

Quelle: ANAF