Feststellungen der Steuerprüfung bei einem Unternehmen, dessen Tätigkeit „Bauarbeiten von Wohn- und Nichtwohngebäuden“ ist

S.C. X S.R.L., hat als Tätigkeitsgegenstand „Bauarbeiten von Wohn- und Nichtwohngebäuden“, CAEN-Code 4120.

Erfasster Zeitraum: 30.10.2020-31.07.2023.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

– Falsche Berechnung und Nichtanmeldung des vollen Betrags der zu zahlenden Körperschaftssteuer bei den Steuerbehörden;

– die Nichtzulassung zum Abzug der Reisekosten einiger Mitarbeiter, für die das Unternehmen keine Belege (Reiseaufträge, Quittungen, Steuerbescheinigungen, Rechnungen usw.) vorlegte, aus denen die Personen, die die Reise unternommen haben, der Ort, an dem sie untergebracht waren, das Datum der Abreise und das Datum der Ankunft hervorgehen,

– die Nichtzulassung des Abzugs von Ausgaben für Verbrauchsgüter und der damit verbundenen Mehrwertsteuer, für die das Unternehmen keine Belege vorgelegt hat,

– die fehlende buchhalterische Erfassung aller Rechnungen, die in dem Zeitraum ausgestellt wurden, auf den sie sich beziehen;

– die unrechtmäßige Rückbuchung der Mehrwertsteuer durch das geprüfte Unternehmen im September 2021;

– die korrekte Festsetzung der zu zahlenden Mehrwertsteuer für den betreffenden Zeitraum;

– die fehlerhafte Erklärung der Mehrwertsteuer gegenüber der Steuerbehörde.

Als Ergebnis der durchgeführten Steuerprüfung wurde somit ein zusätzlicher Betrag von x Lei festgestellt, der sich wie folgt zusammensetzt:

– Einkommensteuer x Lei;

– Mehrwertsteuer x Lei.

 

Quelle: ANAF