Feststellungen der Steuerprüfung bei einem Unternehmen, dessen Tätigkeit die „Herstellung von Wein aus Trauben“ ist

S.C. X S.R.L., ist in der „Herstellung von Wein aus Trauben“ tätig, CAEN-Code 1102.

Geprüfter Zeitraum:

– 01.10.2021 – 30.06.2023 für die Körperschaftssteuer;

– 01.01.2022 30.07.2023 für die Mehrwertsteuer.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

  1. a) In Bezug auf die Körperschaftsteuer:

– Bei der Berechnung des steuerlichen Ergebnisses hat der Wirtschaftsbeteiligte das Guthaben des Kontos 711-Einkommen aus unfertigen Leistungen in Höhe von x Lei nicht berücksichtigt, was zu einer fehlerhaften Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses und implizit auch der damit verbundenen Körperschaftsteuer führte;

– Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass in der jährlichen Körperschaftssteuererklärung die Erträge, Aufwendungen, das steuerliche Ergebnis und implizit auch die dem Staatshaushalt zustehende Körperschaftssteuer falsch angegeben worden waren. Obwohl das Unternehmen in der jährlichen Körperschaftssteuererklärung einen steuerlichen Verlust angab, verbuchte es in der Buchhaltung Ausgaben mit fälliger Körperschaftssteuer in Höhe von x Lei, ohne diese zu deklarieren,

– in der ersten Hälfte des Jahres 2023 hat das Unternehmen keine Einkommensteuer auf den erzielten steuerpflichtigen Gewinn erfasst, erklärt und abgeführt.

  1. b) In Bezug auf die Mehrwertsteuer:

Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass das geprüfte Unternehmen in seiner Buchhaltung die erhobene Mehrwertsteuer in Höhe von insgesamt x Lei und die abzugsfähige Steuer in Höhe von insgesamt x Lei ausgewiesen hat.

Bei der Prüfung wurden Diskrepanzen zwischen der in der Buchführung ausgewiesenen und der in den MwSt.-Abrechnungen erklärten MwSt. festgestellt, und zwar sowohl bei der erhobenen als auch bei der abgezogenen MwSt., was zu einer zusätzlichen MwSt. in Höhe von insgesamt x Lei führte.

 

Quelle: ANAF