Erklärung von Miet- und Pachtverträgen – Verfahren

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 1164 vom 5. Dezember 2022 wurde die Verordnung Nr. 2031 von 2022 der ANAF zur Änderung und Ergänzung der Verordnung Nr. 114/2019 des Präsidenten der ANAF veröffentlicht, mit der das Verfahren für die Registrierung von Mietverträgen sowie das Muster und der Inhalt des Formblatts „Antrag auf Registrierung von Mietverträgen“ genehmigt werden.

Wir erinnern Sie daran, dass mit der Verordnung Nr. 16/2022 die Pflicht zur Meldung von Mietverträgen an die Steuerbehörde wieder eingeführt wurde, die ab dem 1. Januar 2023 gelten wird.

Gemäß OG 16/2022 sind Steuerpflichtige, die Einkünfte aus der Überlassung der Nutzung von persönlichem Eigentum erzielen, mit Ausnahme von Mieteinnahmen und Einkünften aus der Vermietung von Zimmern in Privatwohnungen zu touristischen Zwecken, verpflichtet, den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie spätere Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss/Erstellung der Änderung bei der zuständigen Steuerbehörde zu melden.

Wir weisen darauf hin, dass die Mietverträge und die Verträge über die Vermietung von Zimmern in Privatwohnungen zu touristischen Zwecken nicht gemeldet werden.

Bei den am 1. Januar 2023 geltenden Mietverträgen erfolgt die Eintragung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags und der vorgenommenen Änderungen bei der zuständigen Steuerbehörde innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum, an dem die Verpflichtung zur Eintragung entstanden ist.

Mit dem ANAF-Erlass 2031/2022 wird das Verfahren für die Erklärung dieser Verträge aktualisiert, und die folgenden Standardformblätter werden vorgegeben:

 

  • Antrag auf Registrierung von Mietverträgen“;

  • – „Mitteilung über die nicht rechtzeitige Einreichung des Antrags auf Eintragung von Mietverträgen“.

 

VERFAHREN ZUR REGISTRIERUNG VON MIETVERTRÄGEN:

 

1.   Registrierung von Mietverträgen durch Personen, die Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Immobilien erzielen:

 

Natürliche Personen, die Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von persönlichem Eigentum erzielen, mit Ausnahme von Mieteinnahmen und Einkünften aus der Vermietung von Räumen in Privatwohnungen zu touristischen Zwecken, sind verpflichtet, den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie alle nachfolgenden Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss/Eintritt der Änderung gemäß Artikel 120 Absatz (61) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung in seiner geänderten und ergänzten Fassung zu registrieren.

 

Nach dem kürzlich verabschiedeten Verfahren ist die zuständige Steuerbehörde

  1. die Steuerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die gebietsansässige natürliche Person ihren steuerlichen Wohnsitz hat, gemäß dem Gesetz;
  2. die Steuerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Immobilie befindet, die Gegenstand des Mietvertrags ist, bzw. die Steuerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der steuerliche Wohnsitz der befugten Person befindet, wenn es sich um eine nicht gebietsansässige natürliche Person handelt;
  3. bei nicht gebietsansässigen natürlichen Personen die Steuerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Vermietung des beweglichen Gegenstands erfolgt, gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen

 

Steht die Immobilie, deren Nutzung übertragen wird, im Gemeinschaftseigentum, ist jeder Miteigentümer verpflichtet, den Mietvertrag bei der zuständigen Steuerbehörde anzumelden.

Zur Registrierung des Mietvertrags muss der Steuerpflichtige den „Antrag auf Registrierung von Mietverträgen“ gemäß Anhang Nr. 2 des Erlasses, nachstehend „Antrag“ genannt, zusammen mit einer Kopie des Mietvertrags einreichen.

Der Steuerpflichtige vergewissert sich, dass die mit Nummer und Datum versehene Kopie des Mietvertrags mit dem Original übereinstimmt, indem er „mit dem Original übereinstimmend“ schreibt und sie unterschreibt.

Der Antrag ist in zwei Exemplaren auszufüllen, von denen das Original bei der zuständigen Steuerbehörde einzureichen ist und die Kopie vom Steuerpflichtigen aufzubewahren ist.

Der Antrag ist unter Beifügung einer Kopie des Mietvertrags direkt bei der Geschäftsstelle der zuständigen Steuerbehörde einzureichen, und zwar per Post mit Empfangsbestätigung oder durch elektronische Fernübertragung.

Die Änderung oder Beendigung des Mietvertrags ist durch Ausfüllen und Einreichen des Antrags zu erklären, wobei auf dem Formular das Kästchen „Änderung“ bzw. „Beendigung“ anzukreuzen ist, und die entsprechenden Belege sind beizufügen.

Data inregistrarii, la organul fiscal, a contractului de inchiriere, a modificarilor ulterioare sau a incetarii acestuia este, dupa caz, data inregistrarii la registratura organului fiscal competent, data postei sau data inregistrarii cererii pe portal, astfel cum rezulta din mesajul electronic transmis de sistemul de tranzactionare a informatiilor.

Wir weisen darauf hin, dass der Nachweis der Registrierung des Mietvertrags, seiner späteren Änderungen oder seiner Beendigung bei der zuständigen Steuerbehörde:

  • Kopie des Antrags mit Nummer und Datum der Eintragung beim Finanzamt – bei Anträgen, die direkt bei der Geschäftsstelle des zuständigen Finanzamts eingereicht werden;
  • Kopie des Antrags mit der vom Vertreter des zuständigen Finanzamts unterzeichneten Empfangsbestätigung – bei per Post eingereichten Anträgen mit Empfangsbestätigung;
  • Kopie des Antrags zusammen mit der vom Informationstransaktionssystem gesendeten elektronischen Nachricht – bei Anträgen, die auf elektronischem Wege per Fernübertragung eingereicht werden.

 

Die Eintragung von Mietverträgen in das von der zuständigen Steuerbehörde geführte Register wird von der Fachabteilung innerhalb von 5 Tagen nach Einreichung des Antrags vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass die Leasingverträge von den zuständigen Steuerbehörden mit Hilfe der vom Nationalen Zentrum für Finanzinformationen des Finanzministeriums bereitgestellten EDV-Anwendung verwaltet werden.

Das Verfahren sieht vor, dass die zuständige Steuerbehörde die Personen benachrichtigt, die in den Steuerunterlagen mit Einkünften aus der Nutzungsüberlassung von persönlichen Gegenständen aufscheinen und die ihrer Verpflichtung zur Registrierung von Mietverträgen nicht nachgekommen sind.

Muster und Inhalt des Formblatts „Mitteilung über die nicht rechtzeitige Einreichung des Antrags auf Eintragung von Mietverträgen“ sind in Anhang 3 des Erlasses enthalten.

 

2.   Registrierung von Mietverträgen durch Vermieter gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches:

Nach diesem Verfahren können Vermieter die Mietverträge, die sie als Vermieter mit natürlichen und juristischen Personen durch private Unterschrift abschließen, gemäß Artikel 1798 des Gesetzes Nr. 287/2009 über das Zivilgesetzbuch in seiner geänderten und ergänzten Fassung bei den zuständigen Steuerbehörden unter ANAF registrieren lassen.

Die zuständige Steuerbehörde ist die Steuerbehörde, in deren Unterlagen der Vermieter als Steuer-, Abgaben- und Beitragszahler eingetragen ist.

Für die Eintragung des Pachtvertrags muss der Verpächter den in Anhang Nr. 2 der Verordnung vorgesehenen Antrag stellen und eine Kopie des Pachtvertrags beifügen. Der Vermieter vergewissert sich, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt, indem er den Vermerk „in Übereinstimmung mit dem Original“ anbringt und die Kopie unterzeichnet.

Der Antrag ist auf elektronischem Wege durch Fernübertragung auszufüllen und einzureichen. Dem Antrag ist eine Kopie des Mietvertrags beizufügen.

Der Antrag auf Änderung oder Beendigung des Mietvertrags ist durch Ausfüllen und Einreichen des Antrags zu stellen, wobei im Formular das Kästchen „Änderung“ bzw. „Beendigung“ anzukreuzen ist, und es sind die entsprechenden Belege beizufügen.

Das Datum der Registrierung des Mietvertrags, späterer Änderungen oder der Beendigung des Mietverhältnisses ist das Datum der Registrierung des Antrags im Portal, wie es in der elektronischen Bestätigungsnachricht des Informationstransaktionssystems angegeben ist.

Als Nachweis für die Eintragung des Pachtvertrags, spätere Änderungen oder die Beendigung des Pachtvertrags bei der zuständigen Steuerbehörde gilt die Kopie des Antrags zusammen mit der elektronischen Nachricht, die die Einreichung bestätigt.

 

Rechtsgrundlage:

-ANAF-Erlass 2031/2022 zur Änderung und Ergänzung des Erlasses des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde Nr. 114/2019 zur Genehmigung des Verfahrens zur Registrierung von Mietverträgen sowie des Musters und des Inhalts des Formblatts “Antrag auf Registrierung von Mietverträgen“;

-OG 16/2022 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung, zur Aufhebung einiger normativer Akte und anderer finanzieller und steuerlicher Maßnahmen.