Steuererniedrigungen nach OUG 153 – gültig ab 2022

Das Jahr 2022 ist das erste Jahr, in dem Unternehmen, die ihr Kapital erhöhen, von einer Senkung der Gewerbesteuer profitieren können, ein Mechanismus, der von OUG (Dringlichkeitserlaß) 153/2020 festgesetzt wurde

Wir erinnern Sie daran, dass im Amtsblatt Nr. 817 / 04.09.2020 O.U.G. Nr. 153 / 2020 für die Einführung steuerlicher Maßnahmen zur Stimulierung der Erhaltung / Erhöhung des Eigenkapitals sowie für den Abschluss einiger normativer Akt veröffentlicht wurde.

Das Dekret senkt die Steuern für Unternehmen und verlängert die Fristen für die Abgabe von Erklärungen.

Unternehmen, die von diesen Steuererniedrigungen profitieren, müssen D100 bis zum 25. Juni 2022 ausfüllen und einreichen.

In diesem Sinne hat ANAF D100 für Unternehmen mit positivem Kapital, die von den gewährten Boni profitieren, aktualisiert, gemäß OUG 153/2020.

So wurde im Amtsblatt (Teil I Nr. 178) vom 23. Februar 2022 die ANAF-Verordnung Nr. 237 zur Änderung und Ergänzung der OpANAF Nr. 587/2016 zur Genehmigung des Musters und des Inhalts der Formblätter zur Erklärung von Steuern und Gebühren mit Selbstauferlegungs- oder Quellensteuerregime veröffentlicht.

Wir geben an, dass das intelligente PDF des Formulars 100 am 24. Februar 2022 auf der ANAF-Website veröffentlicht wurde.

Das bedeutet, dass das neue Formblatt Steuererleichterungen als Anreiz zur Erhöhung des Eigenkapitals enthalten kann.

Steuerreduzierungen gemäß OUG 153/2020

Steuerzahler, die Gewinnsteuer zahlen, unabhängig von dem in Artikel 41 der Steuergesetzbuch vorgesehenen Erklärungs- und Zahlungssystem, sowie Steuerzahler, die Einkommensteuer an Kleinstunternehmen gemäß Titel III der Steuergesetzbuch zahlen, sowie die Steuerpflichtigen, die unter die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 170/2016 in Bezug auf die spezifische Steuer einiger Aktivitäten, mit den nachfolgenden Vervollständigungen, profitieren wie folgt von Erniedrigungen der jährlichen Gewinnsteuer / Einkommensteuer von Kleinstunternehmen / tätigkeitsspezifischen Steuer:

 2%, wenn das in den Jahresabschlüssen bzw. in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle Eigenkapital für den ständigen Sitz der in den SEE-Mitgliedstaaten ansässigen juristischen Personen,in dem Jahr, für das er die Steuer schuldet, positiv ist

  1.  

Für die Steuerpflichtigen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Errichtung des Stammkapitals verpflichtet sind, muss gleichzeitig das buchhalterische Eigenkapital erfüllt werden und die Bedingung, dass der Wert mindestens der Hälfte des gezeichneten Grundkapitals entspricht.

  1. wenn er eine jährliche Erhöhung des bereinigten Eigenkapitals des Jahres, für das er die Steuer schuldet, gegenüber dem im Vorjahr erfassten bereinigten Eigenkapital verzeichnet und gleichzeitig die zu Buchstabe a) vorgesehene Bedingung erfüllt, haben die Kürzungen Folgendes Werte:

Prozentsatz der SteuerErniedrigung / Angepasste jährliche Kapitalwachstumsintervalle:

SteuerreduzierungssatzDie angepassten jährlichen Wachstumsraten des Eigenkapitals
5%bis am  5% einschliesslich
6%über 5% und bis 10% einschliesslich
7%über 10% und bis  15% einschliesslich
8%über 15% und bis  20% einschliesslich
9%über 20% und bis  25% einschliesslich
10%über 25%

 

  1. 3%, wenn sie eine Erhöhung des angepassten Eigenkapitals des Jahres, für das sie die Steuer schuldet, über die in Absatz (4) vorgesehene Höhe im Vergleich zu dem im Jahr 2020 registrierten angepassten Eigenkapital verzeichnet und gleichzeitig die zum betreff. Buchstabe vorgesehene Bedingung erfüllt
  2.  a). Die Voraussetzungen dieses Schreibens gelten ab dem Jahr 2022 bzw. ab dem geänderten Geschäftsjahr ab 2022.

Gemäß Absatz 4 hat in Anwendung der Bestimmungen von Absatz 1 Buchstabe c) die prozentuale Erhöhung des bereinigten Eigenkapitals des Jahres, für das sie die Steuer schuldet, im Vergleich zu dem im Jahr 2020 registrierten bereinigten Eigenkapital die folgenden Werte:

Das Jahr, für das die Steuer geschuldet wirdMinimale bereinigte Eigenkapitalerhöhung
20225%
202310%
202415%
202520%

Das bereinigte Eigenkapital enthält die folgenden Elemente, die in den Jahresabschlüssen / Jahresabschlussberichten dargestellt werden:

  1. a) eingezahltes gezeichnetes Kapital / Dotationskapital;
  2. das Vermögen der Direktion;
  3. öffentliches Vermögen;
  4. privates Vermögen;
  5. das Vermögen der nationalen Forschungs- und Entwicklungsinstitute; f) Kapitalprämien;
  6. die gesetzliche, statutarische oder vertragliche Rücklage und andere Rücklagen, die durch den Reingewinn aufgrund der Entscheidung der Aktionäre / Gesellschafter oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gebildet werden;
  7. vorgetragenes Nettoergebnis – Habensaldo, das die positive Differenz zwischen Haben- und Sollsalden darstellt.

 

Anwendung von Einrichtungen:

Im Falle der Gewinnsteuerzahler:

  • der auf die SteuerErniedrigung bezogene Prozentsatz wird auf die jährliche Gewinnsteuer des Jahres, in dem die Voraussetzungen des Art 1 aus O.U.G.;
  • Die jährliche Gewinnsteuer stellt die Gewinnsteuer nach Abzug der externen Steuergutschrift, der befreiten oder ermäßigten Gewinnsteuer, der Beträge dar, die für Sponsoring und / oder Mäzenatentum, private Stipendien innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen sowie die Anschaffungskosten für elektronische Geräte stehen Registrierkassen steuerlich.

Für Einkommensteuerzahler von Kleinstunternehmen:

– der auf die SteuerErniedrigung bezogene Prozentsatz wird auf die für das gesamte Steuerjahr geschuldete Steuer angewendet und der Wert der daraus resultierenden Erniedrigung wird von der auf das vierte Quartal bezogenen Steuer abgezogen;

– Wenn der Kürzungsbetrag höher ist als die Steuer des vierten Quartals, wird die Differenz, die nicht von der Steuer des vierten Quartals abgezogen wurde, von der Steuer der vorangegangenen Quartale abgezogen, indem eine Berichtigungserklärung eingereicht wird.

Für Kleinstunternehmen, die in dem Jahr, für das die Erniedrigung gilt, Gewinnsteuerzahler werden:

– Der auf die SteuerErniedrigung bezogene Prozentsatz wird auf die Einkommensteuer von Kleinstunternehmen angewendet, die zur Gewinnsteuer hinzugerechnet wird, und der Wert der daraus resultierenden Erniedrigung wird gemäß den für die Zahler der Gewinnsteuer geltenden Bestimmungen von der Gewinnsteuer abgezogen;

– Ist der Kürzungsbetrag höher als die Gewinnsteuer, wird der nicht von der Gewinnsteuer abgezogene Unterschiedsbetrag von der Einkommensteuer der Kleinstunternehmen durch Abgabe einer Berichtigungserklärung abgezogen.

Für bestimmte Steuerzahler:

– der auf die SteuerErniedrigung bezogene Prozentsatz wird auf die für das gesamte Steuerjahr geschuldete Steuer angewendet, und der Wert der daraus resultierenden Erniedrigung wird von der für das zweite Halbjahr geschuldeten Steuer abgezogen;

– wenn der Wert der Erniedrigung höher ist als die Steuer des zweiten Semesters, wird die Differenz, die nicht von der Steuer des zweiten Semesters abgezogen wurde, von der Steuer des ersten Semesters abgezogen, indem eine Berichtigungserklärung eingereicht wird;

– Die Sondersteuerzahler einiger Tätigkeiten, die auch Gewinnsteuern schulden, wenden die Erniedrigung sowohl für die Sondersteuer nach den für die Sondersteuerzahler geltenden Vorschriften als auch für die Gewinnsteuer nach den für die Gewinnsteuerzahler geltenden Vorschriften an .

Die Fristen für die Einreichung der Erklärungen und für die Zahlung der Steuer während der Anwendung dieser Erleichterungen:

  • die Frist für die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung und der Abführung der Einkommensteuer für das jeweilige Wirtschaftsjahr ist bis einschließlich 25. Juni des Folgejahres, für Steuerpflichtige, die unter die Vorschriften des § 16 Absatz (5) der Steuergesetzbuch fallen, bis der 25. des sechsten Monats des Monats seit dem Ende des geänderten Geschäftsjahres;
  • die Frist für die Abgabe der Erklärung für das vierte Quartal und die Zahlung der Einkommensteuer für Kleinstunternehmen für dieses Quartal ist bis zum 25. Juni des Folgejahres;
  • die Frist für die Abgabe der Erklärung für das zweite Semester und die Zahlung der spezifischen Steuer für dieses Semester auf den 25. Juni des Folgejahres verschoben wird..

 

Registrierung in der Buchhaltung des Bonus gem OUG 153/2020:

Basierend auf OUG 153/2020 können Unternehmen mit positivem und wachsendem Kapital für das gesamte Jahr 2021 von einem Bonus für die Berechnung der Mikrounternehmenseinkommensteuer / Gewinn oder spezifisch profitieren, den sie im letzten Quartal des Jahres widerspiegeln.

Dieser Bonus kann sich in 2 Varianten in der Buchhaltung niederschlagen:

  1. der genaue geschuldete (gekürzte) Betrag wird auf der Ausgabe erfasst

Wenn beispielsweise für ein Kleinstunternehmen der Betrag nach Anwendung der Ermäßigung 1.000 Lei beträgt, wird die Notiz im Dezember 2021 registriert:

698 Einkommensteuer und andere Abgaben, die nicht in den obigen Posten enthalten sind = 4418 Einkommensteuer 1.000

  1. zuerst wird der volle Betrag als Aufwand erfasst und dann gesondert die Kürzung Wenn der Gesamtbetrag beispielsweise 1.200 Lei beträgt und der Rabatt 200 Lei beträgt, lauten die Noten wie folgt:

698 Einkommensteuer und andere Abgaben, die nicht in den obigen Posten enthalten sind = 4418 Einkommensteuer 1.500

698 Einkommensteuer und andere Abgaben, die nicht in den obigen Posten enthalten sind = 4418 Einkommensteuer -500

Rechtliche Grundlage:

  • Steuergesetzbuch (genehmigt durch Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 688 vom 10.09.2015), mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen; Steuerordnung (genehmigt durch Gesetz Nr. 207/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 547 vom 23.07.2015), mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen;
  • Dringlichkeitsverordnung 153/2020 zur Einführung steuerlicher Maßnahmen zur Stimulierung der Erhaltung/Erhöhung des Eigenkapitals sowie zur Vollendung einiger normativer Akte;
  • ANAF-Verordnung 237/2022 zur Änderung und Ergänzung der Verordnung des Präsidenten der ANAF Nr. 587/2016 für die Genehmigung von Muster und Inhalt der Formblätter für die Deklaration von Steuern und Abgaben bei Selbstversteuerung oder Quellensteuer.