Finanzierungsmechanismus zur Übertragung der Beträge im Zusammenhang mit KMU (IMM) Invest – Änderungen

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 168 vom 18. Februar 2022 wurde der Erlass des Finanzministers Nr. 1966 zur Änderung und Ergänzung des Erlasses des Finanzministers Nr. 1966. 1.886 / 2020 über die Genehmigung des Finanzierungsmechanismus für die Überweisung der Beträge im Zusammenhang mit den Zuschüssen, die den Begünstigten im Rahmen der staatlichen Beihilferegelung zur Unterstützung der Tätigkeit von KMU (IMM)  zustehen, veröffentlicht; im Zusammenhang mit der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise aus dem Haushalt des Ministeriums für öffentliche Finanzen – Allgemeine Maßnahmen an den Nationalen Kreditgarantiefonds für kleine und mittlere Unternehmen – S.A. -IFN und zwar des Musters des Übereinkommens über die Durchführung des Förderprogramms für kleine und mittlere Unternehmen und kleine Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung – IMM INVEST ROMANIA, des Musters des Übereinkommens über die Gewährung und Auszahlung von Zuschüssen, des Bürgschaftsvertrags, des Dokument sowie zur Festsetzung der Höhe der Risikokommission und der Verwaltungskommission für 2020

Gemäß der erwähnten normativen Akte werden genehmigt:

  • Das Übereinkommen über die Durchführung des Programms zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und kleiner Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung – IMM INVEST ROMANIA, vorgesehen im Anhang Nr.2, die zwischen dem Finanzministerium und der F.N.G.C.I.M.M., vorgesehen zu Articol 8 Abs.(1) der Dringlichkeitserlaß der Regierung Nr.110/2017 über das Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen und kleine Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung – IMM INVEST ROMANIA, genehmigt samt Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr.209/2018, samt späteren Änderungen und Ergänzungen.
  • Das Übereinkommen über die Durchführung des Unterprogramms zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und kleiner Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung, im Bereich Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Lebensmittelwirtschaft AGRO IMM INVEST, vorgesehen in Anlage Nr.21,die zwischen dem Finanzministerium und der F.G.C.R. abgeschlossen wird, vorgesehen zu Articol 8 Abs.(1) der Dringlichkeitserlaß der Regierung Nr.110/2017über das Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen und kleine Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung – IMM INVEST ROMANIA,genehmigt samt Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr.209/2018, samt späteren Änderungen und Ergänzungen.
  • Das Übereinkommen über die Gewährung und Zahlung von Zuschüssen für das Programm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und kleiner Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung – IMM INVEST ROMANIA, bereitgestellt in Anhang Nr.3, abgeschlossen zwischen F.N.G.C.I.M.M.und Kreditinstitute,vorgesehen zu Articol 2 Buchstabeb) der Methodischen Normen für die Anwendung der Notstandsverordnung der Regierung Nr.110/2017 über das Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen und kleine Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung – IMM INVEST ROMANIA, genehmigt durch Regierungsbeschluss N 282/2020, samt späteren Änderungen und Ergänzungen.
  • Das Übereinkommen über die Gewährung und Auszahlung von Zuschüssen für das Teilprogramm zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und kleiner Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung – AGRO IMM INVEST, vorgesehen im Anhang Nr.4, der zwischen dem F.G.C.R.und Kreditinstitute, gemäß Artikel 2 Buchstabe b) der methodologischen Normen für die Anwendung der Dringlichkeitserlaß der Regierung Nr.110/2017 über das Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen und kleine Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung – IMM INVEST ROMANIA, genehmigt durch Regierungsbeschluss N 282/2020, samt späteren Änderungen und Ergänzungen.

Wir erwähnen, dass die MF (Finanzministerium)-Verordnung 196/2022 wichtige Änderungen in Bezug auf den Finanzmechanismus für die Überweisung der Beträge im Zusammenhang mit den Zuschüssen enthält, die den Begünstigten im Rahmen des staatlichen Beihilfeprogramms zur Unterstützung der Tätigkeit von KMU (IMM)  im Zusammenhang mit der durch COVID-19 verursachten Wirtschaftskrise zustehen

So ist gemäß der DRINGLICHKEITSERLAß 110/2017 über das Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen und kleine Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung – IMM INVEST ROMANIA, genehmigt samt Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 209/2018, samt nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, KMU (IMM) , Kleinunternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung, sowie Landwirte, Freiberufler und Organisationsformen der Freien Berufe, welche Investitionskredite und/oder Betriebsmittelkredite/Kreditlinien vergeben,

innerhalb der folgenden Programme:

  • IMM INVEST ROMANIA Programm, erhalten eine Finanzhilfe im Rahmen des kumulierten Betrags der Risikoprovision, der Verwaltungsgebühr für die gewährte Garantie und der Zinsen für die Darlehen erhalten, die den RON-Gegenwert von 2.300.000 Euro pro Unternehmen nicht übersteigt. Der Wechselkurs von Euro / Leu für die Berechnung der Höchstgrenze von 2.300.000 Euro ist der Wechselkurs der Nationalbank von Rumänien, der zum Zeitpunkt der Ausstellung des Finanzierungsvertrags gültig ist;
  • AGRO IMM INVEST Unterprogramm, erhalten eine Finanzhilfe innerhalb der Grenze der Kumulierung, die sich aus dem Wert der Risikogebühr, der Verwaltungsgebühr im Zusammenhang mit der gewährten Garantie und den Zinsen im Zusammenhang mit den Darlehen ergibt. Es profitiert auch von einer nicht erstattungsfähigen Komponente von maximal 10 % des Wertes der garantierten Finanzierung, sofern sie in der Obergrenze von 345.000 Euro für jedes Unternehmen enthalten ist, das im Fischerei- und Aquakultursektor tätig ist; von 290.000 Euro für jedes Unternehmen, das seine Tätigkeit im Bereich der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse ausübt, bzw. 2.300.000 Euro für jedes Unternehmen, das seine Tätigkeit im Lebensmittelsektor ausübt.
  • Risiko-und Verwaltungskommission:

Gemäß den geltenden Bestimmungen stellt die Risikoprovision den Betrag dar, den der Begünstigte des Programms dem Finanzministerium (M.F.) schuldet.

Die Risikoprovision wird vom Nationalen Kreditgarantiefonds für kleine und mittlere Unternehmen – S.A. berechnet. – IFN (F.N.G.C.I.M.M.) / Ländlicher Kreditgarantiefonds – S.A. – IFN (F.G.C.R.), für die gesamte Gültigkeitsdauer der Garantie, als differenzierter Prozentsatz je nach Garantiedauer, der auf den Wert / Saldo der Garantie am Ende des Jahres / der Jahre der Garantie angewendet wird.

Wichtig! Die Verpflichtung zur Zahlung der Risikogebühr ist durch die Beihilfe in Form eines Zuschusses abgedeckt, den der Begünstigte für die gesamte Laufzeit der Bürgschaft erhält.

Die Risikoprovision wird bei Endfälligkeit des Darlehens in Abhängigkeit vom tatsächlichen Bürgschaftssaldo für die gesamte Bürgschaftslaufzeit ggf. durch Zahlung des Differenzbetrages durch den Begünstigten reguliert.

Nach Beendigung der Anwendbarkeit der staatlichen Beihilferegelung für die neu abgeschlossenen Kredite oder wenn der ursprünglich abgeschlossene Kredit erhöht / verlängert wird, werden die Beträge, die die Risikoprovision darstellen, von der F.N.G.C.I.M.M./F.G.C.R. berechnet, indem diese von den Begünstigten des Programms auf ein separates Haushaltseinnahmenkonto überwiesen werden, das bei den Einheiten der Staatskasse innerhalb der zentralen Finanzbehörden, die für die Verwaltung der von ihnen geschuldeten Steuerverpflichtungen zuständig sind, eröffnet wird.

Die Verwaltungsgebühr ist der F.N.G.C.I.M.M./F.G.C.R. durch den Begünstigten des Programms.

Die Verwaltungsgebühr wird von der F.N.G.C.I.M.M./F.G.C.R. und wird vom Kreditinstitut übermittelt. Während der Entwicklung der staatlichen Beihilferegelung zur Unterstützung der Tätigkeit von KMU (IMM)  (IMM) im Zusammenhang mit der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise ist die Verpflichtung zur Zahlung der Verwaltungsgebühr durch die staatliche Beihilfe in Form eines Zuschusses, den der Begünstigte im Rahmen der staatlichen Beihilferegelung erhält, gedeckt

Diese Provision wird bei der Endfälligkeit des Darlehens, abhängig vom tatsächlichen Darlehenssaldo, für die gesamte Laufzeit des Darlehens durch Zahlung der Differenz durch den Begünstigten oder F.N.G.C.I.M.M./F.G.C.R., je nach Fall, geregelt.

Die maximale Laufzeit der Finanzierung bei Krediten / Kreditlinien für Betriebsmittel beträgt 36 Monate, mit der Möglichkeit der Verlängerung um maximal 36 Monate ab Fälligkeit der im ursprünglichen Kreditvertrag vorgesehenen Finanzierung. Danach sollte die Darlehensrückzahlung zumindest in den letzten 12 Monaten der Verlängerung in monatlichen oder vierteljährlichen Raten auf der Grundlage eines Tilgungsplans erfolgen

Für die in den Artikeln 2 Absatz (2) Buchst. (a) und (b) genannten Kredite zahltM.F. die Zuschüsse in Form von Zinsen auf Darlehen/Kreditlinien zur Finanzierung von Betriebskapital und Investitionsdarlehen, Verwaltungsgebühr und Risikokommission in Höhe von 100 %; sowie den nicht erstattungsfähigen Teil des Höchstbetrags von 10 % auf den Betrag der garantierten Finanzierung, der den Begünstigten im Rahmen des Unterprogramms AGRO IMM INVEST gewährt wird, und zwar kleine und mittlere Unternehmen, kleine Unternehmen mit Marktkapitalisierung sowie Landwirte in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Nahrungsmittelsektor, aus dem Haushalt des Finanzministeriums – Allgemeine Maßnahmen, im Rahmen einer mit diesem Programm verbundenen staatlichen Beihilferegelung.

Die nicht erstattungsfähige Komponente von maximal 10 % des Wertes der garantierten Finanzierung wird den Begünstigten gewährt, die sich im Rahmen des AGRO IMM INVEST-Teilprogramms bewerben, sofern sie unter die Obergrenze von 345.000 EUR je im Fischerei- und Aquakultursektor tätiges Unternehmen fällt, 290.000 EUR je Unternehmen, das in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist, jeweils 2.300.000 Euro für jedes im Lebensmittelbereich tätige Unternehmen.“

Verwaltungsgebühr – der fällige Betrag F.N.G.C.I.M.M. für die Vergütung der Tätigkeit der Analyse, Gewährung, Überwachung und Verwaltung von Garantien, deren Höhe jährlich auf Anordnung des Finanzministers festgelegt und aus dem Staatshaushalt durch das Budget von M.F. bezahlt wird, -Allgemeine Maßnahmen im Rahmen der mit diesem Programm verbundenen staatlichen Beihilferegelung.

Nach Beendigung der staatlichen Beihilferegelung, für die neu abgeschlossenen Kredite oder wenn der ursprünglich abgeschlossene Kredit erhöht / verlängert wird, wird die Verwaltungsgebühr ist an F.N.G.C.I. M.M./F.C.R geschuldet, gegebenenfalls vom Begünstigten des Programms und wird vom Kreditinstitut für die gesamte Gültigkeitsdauer der Garantie und gegebenenfalls bis zum Datum der Registrierung bei der F.N.G.C.I.M.M. der Zahlungsaufforderung überwiesen.  Diese wird zum Wert/Saldo der Staatsbürgschaft berechnet.

Die Berechnungsformel der Verwaltungskommission für die Garantien in Bezug auf alle im Rahmen des Programms gewährten Kreditkategorien:

Verwaltungsgebühr = (Wert1) /Saldo2) der Garantie zum 31. Dezember des Vorjahres * Prozentsatz der Jahresprovision * Anzahl Garantiemonat für dieses Jahr3) / 12.

Präzisierungen:

  • Im Jahr der Bürgschaftsgewährung wird die Verwaltungsprovision mit dem Höchstwert der Bürgschaft berechnet.Bei Rahmenkrediten ohne Tilgungsplan wird der Maximalwert der Bürgschaft in die Berechnungsformel der Verwaltungsgebühr eingesetzt..
  • Für die folgenden Jahre der Bürgschaftsgewährung wird die Verwaltungsgebühr mit dem geschätzten Bürgschaftssaldo des Vorjahres berechnet.
  • Inklusive den Monat in dem die Garantie in Kraft tritt, mit Ausnahme des letzten Geltungsmonats der Staatsgarantie

Die Verwaltungsgebühr, die F.N.G.C.I.M.M. für den gesamten Zeitraum der Durchführung der staatlichen Beihilferegelungen zusteht, wird aus dem Staatshaushalt über den Haushalt von M.F. – Allgemeine Maßnahmen im Rahmen der mit diesem Programm verbundenen staatlichen Beihilferegelung- ausgegeben.

Die Verwaltungsprovision wird bei Endfälligkeit des Darlehens, je nach tatsächlichem Darlehenssaldo, für die gesamte Laufzeit des Darlehens durch Zahlung der Differenz durch den Begünstigten oder F.N.G.C.I.M.M. geregelt.

Bei Verzicht auf die Bürgschaft wird die Verwaltungsprovision an das Finanzministerium zurückgezahlt, sofern der Kredit nicht in Anspruch genommen wurde.

Im Fall von KMU (IMM)  (IMM), die weniger als 3 Jahre nach dem Datum der Bewertung der finanziellen Schwierigkeiten gegründet wurden, gelten sie nicht als in Schwierigkeiten, mit Ausnahme der folgenden Situationen: Insolvenzverfahren, das von den Finanzbehörden und/oder anderen Gläubigern eingeleitete Vollstreckungsverfahren, Betriebsschließung, Auflösung, Liquidation, besondere oder vereinbarte Verwaltung und die Kriterien der nationalen Gesetzgebung erfüllen um auf Antrag der Gläubiger dem Insolvenzverfahren zu unterliegen (Erklärung in eigener Verantwortung, vom Begünstigten der Finanzierung ausgefüllt und unterzeichnet).“

Gemäß Dringlichkeitserlaß 110/2017, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, können Darlehen für Investitionen und / oder Darlehen / Kreditlinien, die zur Finanzierung einer Tätigkeit in den folgenden Sektoren / Bereichen gewährt werden, im Rahmen des Programms nicht garantiert werden:

  1. Finanzintermediation, ausgenommen Nebentätigkeiten zur Finanzintermediation:

Kode:    CAEN 6499 – Sonstige Finanzvermittlung, nicht anderweitig klassifiziert;

  1. Versicherungen, ausgenommen die Tätigkeiten von Versicherungsvertretern und -maklern:

Kode:    CAEN 6430 – Investmentfonds und andere ähnliche Finanzinstitute;

Kode:    CAEN 6511 – Tätigkeiten im Bereich Lebensversicherung;

Kode:    CAEN 6622 – Tätigkeiten von Versicherungsvertretern und -maklern;

  1. Immobiliengeschäfte, mit Ausnahme von Immobiliengeschäften, die von Immobilienmaklern durchgeführt werden:

Kode:    CAEN 6810 – Kauf und Verkauf eigener Immobilien;

  1. Gruppe 920 – Glücksspiel- und WettTätigkeiten;
  2. Herstellung oder Verkauf von Waffen, Munition, Sprengstoffen, Tabak, Alkohol, Stoffen unter nationaler Kontrolle, Pflanzen, Suchtstoffen und psychotropen Stoffen und Zubereitungen:
  • Kode:   CAEN 110 – Herstellung von Getränken, ausgenommen Klasse

                        -1102 – Herstellung von Wein aus Trauben,

      -1103   Herstellung von Apfelwein und anderen Fruchtweinen,

      -1104 – Herstellung von anderen nicht destillierten Getränken, die durch

               Fermentation gewonnen werden,

      -1105 – Bierherstellung,

      -1106 – Herstellung von Malz und

      -1107 – Herstellung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken;

  •  
  • Kode:   CAEN 1200 – Herstellung von Tabakwaren;
  • Kode:   CAEN 2540 – Herstellung von Waffen und Munition;
  • Kode:   CAEN 2051 – Herstellung von Sprengstoffen;
  • Kode:   CAEN 4635 – Großhandel mit Tabakwaren;
  • Kode:  CAEN 4726 – Einzelhandelsverkauf von Tabakwaren in Fachgeschäften;
  1. Untersuchungs- und Schutztätigkeiten:

     Kode:    CAEN 803 – Untersuchungstätigkeiten

  1. Division 77 – Vermietung und Leasing Tätigkeiten.“

Rechtliche Grundlage:

– Notverordnung 110/2017 über das Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen und kleine Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung – IMM INVEST ROMANIA;

– Verordnung MF 196/2022 zur Änderung und Vervollständigung der Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 1.886 / 2020 über die Genehmigung des Finanzmechanismus für die Überweisung von Beträgen im Zusammenhang mit Zuschüssen, die Begünstigten im Rahmen der staatlichen Beihilferegelung zur Unterstützung der Tätigkeit von IMM im Zusammenhang mit der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise vom Ministerium für Öffentliche Finanzen – Allgemeine Aktionen Kreditgarantie für kleine und mittlere Unternehmen – SA – IFN, des Modells des Übereinkommens zur Durchführung des Programms zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und kleiner Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung – IMM INVEST ROMANIA, des Modells des Übereinkommens zur Garantie und Zahlung von Zuschüssen, von der Garantievertrag, die Urkunde sowie zur Feststellung der Höhe der Risikokommission und der Verwaltungskommission für das Jahr 2020;

– MFP-Verordnung 1886/2020 über die Genehmigung des Finanzmechanismus für die Überweisung von Beträgen im Zusammenhang mit Zuschüssen, die Begünstigten im Rahmen der staatlichen Beihilferegelung zur Unterstützung der Tätigkeit von IMM im Zusammenhang mit der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise vom Finanzministerium zustehen Haushalt – Allgemeine Maßnahmen zum Fonds Nationale Kreditgarantie für kleine und mittlere Unternehmen – SA – IFN / Rural Credit Guarantee Fund S.A. – IFN, des Modells des Übereinkommens zur Durchführung des Programms zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und kleiner Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung – IMM INVEST ROMANIA, des Modells des Übereinkommens zur Garantie und Zahlung von Zuschüssen, von des Garantievertrages, der Urkunde sowie zur Feststellung der Höhe der Risikokommission und der Verwaltungskommission für das Jahr 2020.