Die Regierungsverordnung (OG) Nr. 11 zur Änderung und Vervollständigung einiger normativer Akte sowie zur Änderung einiger Begriffe wurde im Amtsblatt (Teil I) Nr. 97 vom 31. Januar 2022 mit Gültigkeit vom Februar veröffentlicht 3, 2022 .
ÄNDERUNGEN DER STEUERVERFAHRENSORDNUNG
Gegenstand des Steuergeheimnisses:
Was das Steuergeheimnis betrifft, so kann die Steuerbehörde die in ihrem Besitz befindlichen Informationen nicht nur an Behörden, sondern auch an öffentliche Einrichtungen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen weiterleiten.
Die Informationen können auch an Einrichtungen von öffentlichem Interesse übermittelt werden, die nach organisatorischen und betrieblichen Rechtsakten definiert sind, die für die Erbringung einer Dienstleistung von öffentlichem Interesse eingesetzt werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Übermittlung von Steuerverwaltungsakten auf elektronischem Wege:
Bei von der zentralen Finanzbehörde erlassenen Steuerverwaltungsakten das Verfahren der elektronischen Fernübermittlung, das Verfahren der Übermittlung von Steuerverwaltungsakten durch elektronische Fernübermittlung, sowie die Bedingungen, unter denen diese durchgeführt werden, werden auf Anordnung des Präsidenten der A.N.A.F., nach Genehmigung der rumänischen Digitalisierungsbehörde, genehmigt.
Die von der zentralen Steuerbehörde erlassenen und auf diesem Weg obligatorisch zu übermittelnden Steuerverwaltungsakte werden auf Anordnung des Präsidenten der A.N.A.F.
Für die Übermittlung von Verwaltungsakten kann die zentrale Steuerbehörde die Steuerpflichtigen/Steuerpflichtigen von Amts wegen im elektronischen Kommunikationssystem mittels elektronischer Fernübertragung registrieren. Das Registrierungsverfahren des Registers wird vom Präsidenten des Rates
Die Neuregelung tritt am 1. März 2022 in Kraft.
Periodische Lieferung von Informationen – online Händler:
OG 11 zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Akte sowie zur Änderung einiger Bestimmungen sieht unter anderem die Änderung von Articol 59 aus dem Steuergesetzbuch bezüglich bestimmter Informationspflichten von Online-Händlern gegenüber ANAF vor :
- Der Steuerpflichtige / Zahler ist verpflichtet, der zentralen Steuerbehörde regelmäßig Informationen über die ausgeübte Tätigkeit zu übermitteln.
- Der Steuerpflichtige / Zahler, der eine elektronische Schnittstelle bereitstellt, über die Online-Geschäftstransaktionen ermöglicht werden, ist verpflichtet, der zentralen Steuerbehörde regelmäßig Informationen über die darüber durchgeführten Transaktionen zu übermitteln.
- Die Bereitstellung der genannten Informationen erfolgt durch das Ausfüllen einer eigenverantwortlichen Erklärung.Wir weisen darauf hin, dass die Art der Informationen, die Periodizität sowie das Muster der Erklärungen auf Anordnung des Präsidenten der A.N.A.F.
Reduzierung der Bürokratie bei Aussetzung der Tätigkeit:
So hebt Artikel 101 aus dem Steuergesetzbuch die Erklärungspflichten für die Unternehmen auf, die im Handelsregister den Hinweis auf die vorübergehende Inaktivität eingetragen haben oder die Tätigkeit während der Zeit der Inaktivität oder Aussetzung der Tätigkeit eingestellt haben.
Die Maßnahme zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Steuerzahler zu verringern, die derzeit ihre Meldepflichten aufrechterhalten oder auf Antrag eine Ausnahmeregelung erhalten können, wenn sie ihre Tätigkeit im Handelsregister eingetragen oder ihre Tätigkeit eingestellt haben (wie im Fall von freien Berufen).
Somit sind die im Handelsregister eingetragenen Personen, für die Eintragungen zur vorübergehenden Untätigkeit vorliegen, nicht verpflichtet, für den Zeitraum der vorübergehenden Untätigkeit, beginnend mit dem 1. des auf die Eintragung der vorübergehenden Tätigkeit folgenden Monats, Steuererklärungen abzugeben Untätigkeit im Handelsregister.
Die anderen als die oben genannten Unternehmen sind nicht verpflichtet, Steuererklärungen für den Zeitraum, für den sie die Aussetzung der Tätigkeit beantragt haben, an die Stellen zu übermitteln, die sie dazu ermächtigt haben, beginnend mit dem 1 Aussetzung der Tätigkeit im Steuerzahlerregister.
Die Anwendung der vorstehenden Bestimmungen endet mit dem Datum der Wiederaufnahme der Tätigkeit oder mit Ablauf einer Frist von 3 Jahren ab dem Datum der Eintragung des Hinweises auf die vorübergehende Untätigkeit oder des Hinweises auf die Einstellung der Tätigkeit im Handelsregister im Steuerregister.
Die Meldepflichten, bezogen auf die vor der Eintragung der vorübergehenden Inaktivität / Suspendierung ausgeübte Tätigkeit, bleiben bestehen.
Hinsichtlich der Steuerprüfung kann die Zuständigkeit zur Durchführung der Steuerprüfung bei Forderungen, die von der zentralen Steuerbehörde verwaltet werden, durch Anordnung des Präsidenten der A.N.A.F. und zuständig für andere Finanzbehörden, die keine Zuständigkeit gemäß Kapitel I des Titels III haben.
Frist für die Lösung der Anfrage zur Erteilung einer Preisvereinbarung im Voraus:
Im Falle einer einseitigen Vereinbarung beträgt die Frist für die Erledigung des Antrags auf Vorabverständigung 12 Monate bzw. im Falle einer bilateralen oder multilateralen Vereinbarung 18 Monate. Die Frist für die Begleichung des Antrags auf die individuelle Steuervorauszahlung beträgt bis zu 6 Monate.
Vorab individuelle Steuerlösung:
Die vorweggenommene individuelle Steuerlösung sowie die Ablehnung des Antrags auf Ausstellung der vorweggenommenen individuellen Steuerlösung wird durch Anordnung des Finanzministers genehmigt. Die Vorabpreisvereinbarung sowie die Ablehnung des Antrags auf Erteilung der Vorabpreisvereinbarung werden im Auftrag des Präsidenten der ANAF.
Auf Anordnung des Finanzministers wird das Verfahren zur Ausstellung der vorweggenommenen individuellen Steuerlösung sowie der Inhalt des Antrags auf Ausstellung der vorweggenommenen individuellen Steuerlösung festgelegt. Im Auftrag des Präsidenten der A.N.A.F. das Verfahren zur Erteilung der Vorab-Preisvereinbarung festgelegt wird, sowie der Inhalt des Antrags auf Vorab-Erteilung der Preisvereinbarung und des Antrags auf Änderung, Erweiterung oder Überarbeitung der Vorab-Preisvereinbarung.
Sonderbestimmungen zur Regularisierung der Dividendensteuer:
Führt die jährliche Abwicklung der im Laufe des Jahres teilweise ausgeschütteten Dividenden gemäß Artikel 67 des Gesellschaftsgesetzes Nr. 31/1990 zu einer Rückführung aus dem Haushalt, so legt der Dividendenzahlungszahler der zuständigen Steuerbehörde eine Abrechnung/Erstattungsantragserklärung vor; nach Rückzahlung der gezahlten Dividenden durch die Mitglieder oder Aktionäre oder nach Genehmigung des Jahresabschlusses bei nicht gezahlten Zwischendividenden bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Anspruchs auf Erstattung.
Schrittweise Einführung der Haushaltsverpflichtungen:
Durch eine flexiblere Gestaltung der Bedingungen für den Zugang zu planmäßigen Zahlungen ist vorgesehen, finanzielle Mittel zu verwenden, um die Finanzierung und/oder Begleichung der Schulden des Schuldners sicherzustellen. Auf diese Weise erfüllen die Schuldner freiwillig die Zahlung der Haushaltsverpflichtungen, die sowohl in den Ratenzahlungen als auch in den laufenden Verpflichtungen enthalten sind
Andererseits stellt der Staat sicher, dass er monatliche Einnahmen in den konsolidierten Gesamthaushaltsplan für die von den Schuldnern zu zahlenden Schulden, d. h. Raten und laufende Verbindlichkeiten, eingezahlt hat. Die Flexibilisierung der Bedingungen für den Zugang zu Zahlungsraten, die durch den Steuerverfahrenskodex geregelt ist, zielt darauf ab, die Möglichkeit der Einreichung des Antrags auf Umschuldung der Zahlungen durch die Schuldner im Insolvenzverfahren zu schaffen; sofern sie das Insolvenzverfahren bis zum Erlass der Zahlungsentscheidung verlassen.
Diese Maßnahme zielt auf die Beitreibung von Unternehmen in Insolvenzverfahren ab, die ihre Schulden gegenüber anderen Gläubigern als der ANAF begleichen können, oder für diejenigen, deren einzige Forderungen der ANAF geschuldet werden. Sobald die Insolvenz vorüber ist, wird die ANAF ihre Haushaltsverpflichtungen, die durch eine Umschuldung der für höchstens fünf Jahre gewährten Zahlung nicht erfüllt werden, zurückfordern und damit wie jeder andere Steuerzahler, der von dieser Steuerfazilität profitiert, auf dem Markt agieren. Schuldner im Insolvenzverfahren müssen neben dem Verlassen des Verfahrens bis zum Erlass des Zahlungsbeschlusses die anderen in Kapitel IV aus dem Steuergesetzbuch genannten Bedingungen erfüllen.
Auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Art der Beträge, für die die Haftung gemäß den Rechtsvorschriften über Insolvenz und / oder gesamtschuldnerische Haftung festgestellt wurde, gemäß den Bestimmungen der Artikel 25 und 26 aus dem Steuergesetzbuch tatsächlich Haushaltsverpflichtungen darstellen, es ist vorgesehen, dass Schuldner, die sich in dieser Situation befinden, vom Zahlungsplan profitieren können.
Eine ähnliche Maßnahme ist bereits in Kraft für die Umstrukturierung der Haushaltsverpflichtungen, geregelt durch Regierungsverordnung 6/2019, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.
ÄNDERUNGEN DES STEUERGESETZBUCHES
Änderungen betreffend Sponsoring:
- Kein Abzug erfolgt bei der Berechnung des Steuerergebnisses, Sponsoring und/oder mecenated Ausgaben, Aufwendungen im Zusammenhang mit privaten Stipendien, nach dem Gesetz gewährt; die Steuerzahler Durchführung von Sponsoring und/oder Spiel-Festsetzung von Rechtsakten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 32/1994 über Sponsoring, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, des neu veröffentlichten Gesetzes Nr. 334/2002, samt nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, und die Bestimmungen des Artikels 25(4)(c) des nationalen Bildungsgesetzes Nr. 1/2011, samt nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, sowie die Gewährung von privaten Stipendien, nach dem Gesetz, verringern die entsprechenden Beträge aus der Einkommensteuer auf das Minimum der folgenden:
- der durch Anwendung von 0,75 % auf den Umsatz berechnete Betrag; wenn die geltenden Rechnungslegungsvorschriften den Umsatzindikator nicht definieren, wird dieser Grenzwert nach den Regeln;
- der Betrag, der 20 % der fälligen Einkommensteuer entspricht.
Wir weisen darauf hin, dass die Bestimmung, dass Beträge, die nach den Bestimmungen dieses Punktes nicht von der Körperschaftsteuer abgezogen werden, auf die nächsten 7 aufeinanderfolgenden Jahre übertragen werden. Die Einziehung dieser Beträge erfolgt in der Reihenfolge, in der sie unter den gleichen Bedingungen zu jeder Frist für die Zahlung der Körperschaftsteuer eingetragen sind.
- Im Falle von Kleinstunternehmen Einkommenssteuerzahler, die Rückstellung, nach der , die Beträge, die nicht gemäß Absatz abgezogen werden 11 von der Steuer auf das Einkommen von Mikro-Unternehmen, die für einen Zeitraum von 28 aufeinanderfolgenden Quartalen auf die folgenden Quartale übertragen werden. Der Abzug dieser Beträge von der Einkommenssteuer auf die in den nächsten 28 aufeinanderfolgenden Quartalen fälligen Kleinstunternehmen erfolgt in der Reihenfolge ihrer Eintragung unter den gleichen Bedingungen zu jedem Zeitpunkt der Zahlung der Einkommensteuer für Kleinstunternehmen.
- Die Kleinstunternehmen, die Sponsoring betreiben, müssen für das Jahr, in dem sie die Ausgaben verbucht haben, die Informationserklärung über die Begünstigten des Sponsorings vorlegen, gegebenenfalls einschließlich die Begünstigten der aus früheren Quartalen übertragenen Beträge.
Änderungen im Bereich der Verbrauchsteuer:
- Für Dieselkraftstoff kann eine ermäßigte Verbrauchsteuer erhoben werden, wenn er zu folgenden Zwecken als Kraftstoff verwendet wird::
- Beförderung von Gütern auf der Straße für eigene Rechnung oder für andere Personen mit Kraftfahrzeugen oder Kombinationen von Gelenkfahrzeugen, die ausschließlich zur Beförderung von Gütern auf der Straße bestimmt sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen aufweisen;
- regelmäßige oder gelegentliche Beförderung von Personen mit Ausnahme des öffentlichen Personennahverkehrs, durch ein Kraftfahrzeug der Klasse M2 oder M3 im Sinne der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie der Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten, die für solche Fahrzeuge bestimmt sind („Rahmenrichtlinie“).
- Bewilligung von Steuerlagern, registrierten Empfängern, registrierten Versendern und zugelassenen Importeuren erfolgt durch die spezialisierten Strukturen innerhalb der rumänischen Zollbehörde
- Im Falle der innergemeinschaftlichen Beförderung von Energieerzeugnissen unter Aussetzung der Verbrauchsteuer auf dem See- oder Binnenschiffsweg an einen Empfänger, der zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versender den Entwurf des elektronischen Verwaltungsdokuments vorlegt, nicht sicher ist, Die zuständige Behörde kann zulassen, dass der Versender die Angaben des Empfängers nach Maßgabe des Beschlusses des Präsidenten der rumänischen Zollbehörde nicht in das Dokument aufnimmt
- Alle Wirtschaftsteilnehmer mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind verpflichtet, jede Kontrolle zu akzeptieren, die die zuständige Behörde durch gemeinsamen Beschluss des Präsidenten der nationalen Agentur für die Steuerverwaltung und des Präsidenten der rumänischen Zollbehörde festlegen lässt, um die Richtigkeit der Vorgänge mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu gewährleisten
Die Wirtschaftsteilnehmer, die beabsichtigen, Energieprodukte – Benzin, Diesel, Lampenöl, Flüssiggas und Biokraftstoffe – zu vermarkten, sind verpflichtet, sich gemäß den Bestimmungen des Beschlusses des Präsidenten der rumänischen Zollbehörde bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Änderungen betreffend die spezifische Steuer:
Die Steuerzahler, die die tätigkeitsspezifische Steuer gemäß dem Gesetz 170/2016 über die tätigkeitsspezifische Steuer mit nachfolgenden Zuschlägen für 2022 zahlen müssen, schulden für einen Zeitraum von 180 Tagen keine spezifische Steuer, die ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung berechnet wird
In diesem Zusammenhang berechnen die Steuerzahler die nach dem Gesetz Nr. 170/2016 festgesetzte spezifische Steuer entsprechend mit den nachfolgenden Nachträgen, für 2022, indem die jährliche spezifische Steuer durch 365 Kalendertage geteilt wird und der resultierende Wert durch die Differenz zwischen der Anzahl der 365 Kalendertage und der Anzahl der 180 Kalendertage multipliziert wird.
Änderungen betreffend Markierkassen:
Bis zum 31. Dezember 2022 sind die Wirtschaftsbeteiligten, die Warenlieferungen oder Dienstleistungen über Verkaufsautomaten erbringen, die auf der Grundlage von Kartenzahlungen arbeiten, sowie gegebenenfalls Banknoten- oder Münzakzeptanten verpflichtet, die Verkaufsautomaten auszurüsten mit den in Artikel 3 Absatz (2) der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 28/1999, neu aufgelegt, samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen.
Änderungen betreffend die Übernahme einiger Tätigkeiten vom Finanzministerium:
Das Finanzministerium übernimmt von der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung die Tätigkeit der Erteilung der zu erwartenden individuellen Steuerlösungen sowie der entsprechenden Behorden.
Über Anträge auf Erlass der voraussichtlichen individuellen Steuerlösung, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung beschlossen werden, entscheidet das Finanzministerium.
Rechtliche Grundlage:
– OG 11/2022 zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Akte sowie zur Änderung einiger Begriffe
– Steuergesetzbuch (genehmigt durch Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 688 vom 10.09.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;
– Steuerordnung (genehmigt durch Gesetz Nr. 207/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 547 vom 23.07.2015), mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen;
– Methodische Normen für die Anwendung der Abgabenordnung (genehmigt durch HG Nr. 1/2016).