Verrechnungspreise

Die Verrechnungspreisdokumentation beinhaltet diejenige Unterlagen, mit denen jeder Steuerpflichtige welcher Geschäfte mit verbundenen Personen abrollt, den Preis und die Einhaltung des “Marktpreises” nachweisen muss. Aufgrund der in der Dokumentation enthaltenen Informationen entscheidet der Steuerinspektor, ob er die Verrechnungspreise des Steuerpflichtigen akzeptiert oder anpasst. Es ist verbindlich dass die Verrechnungspreisdokumentation jährlich erstellt und seitens einiger groβen Steuerzahlern an den öffentlichen Behörden gegenüber eingereicht wird. Die kleineren und mittleren Steuerzahlern erstellen die o.e. Verrechnungspreisdokumentation nur nach Aufforderung der Steuerinspektion, falls Transaktionen mit verbundenen Unternehmen bestimmte Obergrenzen überschreiten.

In Übereinstimmung mit dem Profil der Arbeitstätigkeit werden grenzüberschreitende Transaktionen überprüft. Daher zeigt sich als optimale Lösung, Transaktionen mittels Fachleuten anzugehen, welche ihre Fachkenntnisse und Erfahrung an das lokale Wissen aus den einzelnen Teilnehmerstaaten zu grenzüberschreitenden Transaktionen angepasst haben. Die Zusammenarbeit einer team von Fachleuten ermöglicht die Gruppenarbeit zwecks Analyse, unter Berücksichtigung der lokalen Auswirkungen und Regelungen von jedem der an der Transaktion beteiligten Staaten.

SEI DU DER ERSTE DER DIE RISIKEN IM MARKTWERTINTERVALL KENNT

Wenn wir über die Einkommensteuer, Mehrwertsteuer (MwSt) oder über die mannigfaltigen Formen von Einkommensteuern der angegliederten Personen (ob legal oder physisch, national oder international) reden, dann sprechen wir sicherlich über die Verrechnungspreise und vom Verrechnungspreisdienst der Nationalen Steuerbehörde (“ANAF”). Eine antike Lehre besagt, dass “der Mensch plant und Gott lächelt“Wenn wir diesen Aphorismus an den Realitäten der täglichen Steuerpraktiken anpassen würden, speziellerweise an den transfer pricing (Verrechnungspreis), können wir sagen:“der Manager plant und ANAF lächelt”.Wir stellen diese Umschreibung hier nicht zufälligerweise, sondern weil wir immer öfter bemerken dass es Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen zwischen dem anspruchsvollen Management der verbundenen Unternehmen und den widerwilligen Steuerinspektoren infolge dem verschiedenartigen Vorgehen und der Abwesenheit der begründenden Belege bzg. den Transaktionen mit verbundenen Personen, gibt.Die Analyse der Verrechnungspreise schliesst die Untersuchung der grenzüberschreitenden Transaktionen einDie Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern und die Analyse sowohl der Projekte der Verrechnungspreise als auch der internationalen Fälle was die Verrechnungspreise, sowie der Umstruktierungen von Geschäften und steuerlichen Streitigkeiten, anbelangt, bietet uns eine zusätzliche Erfahrung an, begleitet von einer reifen Perspektive, sowie die Möglichkeit um mit jeder Art von Transaktionen erfolgreich umzugehen; ausgehend von Kunden die in weit verbreiteten Branchen tätig sind (Betrieb/Vertrieb) und bis zu Transaktionen die spezielles Wissen erfordern (Versicherungen, Banken, Energie, etc.).Die Erfahrung von Teaha Management Consulting im Gebiet der Verrechnungspreisprojekte zeichnet sich durch eine beeindruckende Anzahl abgeschlossener Projekte aus von welchen die meisten Projekte, von der Finanzverwaltung in Rumänien geprüft wurden, und ohne Anpassungen der Gewinnsteuer akzeptiert wurden.Unsere Technik konzentriert sich auf die Minimierung von Nebenwirkungen und auf die Kontrolle der Verrechnungspreisdokumentation, durch Unterstützung im Rahmen der erstellten Dokumentation. In dieser Weise stellen wir sicher, dass die vorbereitete Dokumentation korrekt geprüft wird. Falls notwendig fügen wir unserer Analyse Begründungen und Ergänzungen hinzu.    Einige Beispiele dazu:

  • Gruppeninterner Dienstleistungsvertrag interpretiert seitens den Steuerinspektoren als Gewinnexport oder künstliche Transaktionen;
  • Abzugsfähigkeit von Ausgaben die von den Steuerinspektoren abgelehnt wurde;
  • Nichteinhaltung der Struktur der Kostenelemente gemäβ OMFP3055/2009 bei der Berechnung der Kosten und bei der Rechnungsstellung an der Gruppe und an verbundenen Personen gegenüber;
  • Strenge Pläne der controller (Wirtschaftsprüfer) zum Ansteigen der Verkaufsmargen; aber zum anderen Pol:– strenge Bewertung der Gewinnmargen seitens den Steuerinspektoren;
  • Die Vergabe von Unteraufträgen im Virtuellen Privaten Raum (SPV), ist von der Steuerbehörde ANAF als eine klare Gewinnminderung berücksichtigt, doch ohne den spezifischen Bautechniken aus dem Baugebiet sowie der Verteilung der Funktionen, Risiken und Vermögenswerte die zwischen verbundenen Unternehmen übertragen wurden, Aufmerksamkeit zu schenken usw.

Die Beispielliste ist lang, und die Prozesse beim Berufungsgericht für VerwaltungsrechtsstreitigkeitenVerrechnungspreise werden immer voluminöser und zahlreicher.

Unter Berücksichtigung der oben erwähnten Tatsachen versichern wir der Tatsache, daβ Sie immer quantifizieren können– und was am wichtigsten ist – durch unsere Steueroptimierungsdienste–   Ihre erhebenden steuerlichen Risiken vermindern können

Und was für die Verrechnungspreise hauptsächlich wichtig ist: SIE SOLLEN EINEN ERFOLGREICHEN TAG ERLEBEN!

Hier ist unser Angebot, zusammenfassend:

DER ZEITRAUM DER WIRTSCHAFTSÜBERPRÜFUNGEN HAT WIEDER BEGONNEN!

Überprüfen Sie ständig die Transaktionen mit den verbundenen Personen um das Wirtschaftsprüfungsrisiko zu vermindern!

 

Ganz gleich, von welcher Seite aus man es

betrachtet, aus dem Gesichtspunkt der

Buchführung (Order vom Finanzministerium

OMFP 3055/2009, IAS oder der

IFRS), oder der Wirtschaftsprüfung

(Normen ISA) oder der Besteuerung 

(Steuergesetzbuch) kommen wir zu einem

einzigen Thema hin:

Dokumentierung der Beziehungen mit den

Verbundenen Unternehmen, indem die

Verrechnungspreise in strikter

Übereinstimmung mit den nachfolgenden Elementenen sind  sind

1.     Order des Präsidenten von der steuerbehorde ANAF

222/2008;

2.     Steuergesetzbuch und  OECD Richtlinien

bzg. der Verrechnungspreise für

multinationale Unternehmen und

steuerliche Behörden (OECD Transfer

Pricing Guidelines for Multinational

Enterprises and Tax Administrations 2010);

3.     Verhaltenskodex betreffend die

4.     Verrechnungspreisdokumentation,

veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen

Union Nr. C176/1 vom 28. Juli 2006;

5.     Das Musterabkommen OECD im

Zusammenhang mit den Einkommen-und

Kapitalsteuern

(Model Tax Convention on Income and

CapitalInternational & EU tax law ,

      tax treaties).

 

Gemäβ den ISA-Normen: nicht der

Wirtschaftsprüfer dokumentiert die

Mitgliedschaftbeziehungen

Aber der Wirtschaftsprüfer quantifiziert seine

Risiken in Abhängigkeit von den Beziehungen

 zu den verbundenen Parteien

Das Fehlen der Informationen

über die Termine und Beziehungen

zwischen den verbundenen Personen

bringt dem Wirtschaftsprüfer oft Probleme an,

was die Erstellung des

erwarteten Bestätigungsvermerks anbelangt.

 

OMFP 3055/2009 regelt im Rahmen der

Sektion 11, die Verpflichtung der

Durchführung der INTERNEN KONTROLLE

 

Durch interne Kontrolle versteht man die

Gesamtheit der Kontrollearten die zum Niveau

des Unternehmens ausgeübt werden,

einschliesslich der internen Wirtschaftsprü-

fung; festgesetzt von der Geschäftsleitung

in Übereinstimmung mit der Sicherung

der leistungsfähigen Erfüllung

der Ziele gemäβ den gesetzmässigen

Regelungen

 

Die Kontrolle schliesst Folgendes ein: die

Überprüfung der Organisationsstrukturen,

die Methoden und Verfahren die von jeder

Abteilung ausgeübt werden; die Dokumente

die in der Buchhaltung angelangen müssen

 

Gemäβ den ISA-Wirtschaftsprüfungsnormen

der Wirtschaftsprüfer muss das

Vorhandensein und die Betriebsweise der internen

Kontrolle überprüfen, zwecks Quantifizierung

der Risiken die die Finanzlagen in

groβem Umfang beeinflussen können.

FINANZIELL-BUCHHALTERISCHE DIAGNOSE

vs. BESTEUERUNGSDIAGNOSE (Format A1 oder A0)

Für das erste Mal in Rumänien, können Sie von einer Beratungsfirma

DIE RADIOGRAPHIE IHRER GESELLSCHAFT (A1 oder A0) erhalten

TEAHA MANAGEMENT CONSULTING ist

der Besitzer der gleichen Datenbanken wie

ANAF zwecks Identifizierung, Quantifizierung und Verminderung der finanziellen, buchhalterischen und steuerlichen Risiken

Unsere Dienstleistungen umfassen:

Ausarbeitung finanzieller Buchhaltung-Diagnosen basierend auf

Berichte direkt extrahiert aus den Datenbanken ORBISAMADEUS

ROYALTYSTAT,RECOM beinhaltend

finanzielle Bewertung, Vergleich der Rentabilitätsindikatoren

Marktindikatoren, Geschäfts-und Industriesegmente, Ermittlung des Marktwertes/Marktpreises/ arm’s length value.

Erstellung der Steuerdiagnostik als Ergebnis der Überprüfung aller Steuererklärungen, Steueranalysen und Ermittlung verschiedener Steuermöglichkeiten

 
VERRECHNUNGSPREISDOKUMENTATIONErstellung und Aktualisierung des Dossiers: Verrechnungspreise für die Tochtergesellschaften ausRumänien. Die Ordner werden in rumänischer Sprache und zusätzlich in Deutsch und Englisch für das head office (Zentralsitz) vorbereitet

Unsere experten stehen Ihnen zur Verfügung zwecks Beratung bezüglich

den neuen Änderungen was die

Verrechnungspreise anbelangt

Durch die neuen Regelungen OG8/2013 wird festgesetzt, daβ wenn die steuerpflichtige Basis infolge einer Abrundung der Verrechnungspreise geändert wird, wird auch die dazugehörige Mehrwertsteuer neuberechnet.

Der Vorteil der Erstellung einer

Verrechnungspreisdokumentation im voraus ist derjenige dass die Steuerinspektoren die vorhandene Verrechnungspreisdokumenation mit soliden Argumenten und Begründungen zu bekämpfen haben. Dementsprechend wird das Risiko einer leichten Einschätzung des Verrechnungspreises, ohne einer ausführlichen Analyse der konzerninternen Transaktionen, in hohem Masse verringert.

 

Unsere Vergleichbarkeitsstudien sind spezifisch und können an Ihre Gesellschaft angepasst werden.

 
STEUERLICHE VERWALTUNGSUNTERLAGENFachmännische Beratung zwecks Analyse, Konzeption und Verhandlung von individuellen Steuerlösungen sowie Preisvereinbarungen im voraus (tax rulings) mit den Steuerbehörden. Gleichfalls stehen wir Ihnen zur Verfügung für Beratung zwecks Streitlösen bzg. Doppelbesteuerung in Bezug auf Transferpreise (Verrechnugspreise) gemäβ Voraussetzungen der Schiedskonvention – (Convention 90/436/EEC on the elimination of double taxation in connection with the adjustment of profits of associated enterprises). 
ANALYSE DER KONZERNINTERNEN KOSTEN UND EINKOMMEN  Bevor Sie dem Buchhalter die Abzugsfähigkeit der konzerninternen Ausgaben überlassen, wenden Sie sich an uns mit Fragen!

Ungefähr 90% der Buchhalter BEMÜHEN SICH NICHT um Begründungebelege für gruppeninterne Leistungen zu beschaffen. Infolgedessen erkennen sie diese in der Buchhaltung als nicht abzugsfähige Ausgaben. Wir bieten Ihnen Unterstützung und Antworten für jedes einzelne Buchhaltungs-und Steuerdokument, an

 
BERATUNG IM BEREICH DER ABKOMMEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG DER EINKOMMEN UND DES KAPITALS INTERNATIONALE STEUERLICHE ANGELEGENHEITEN: Beratung bezüglich den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die Mehrwertsteuerrichtlinie (RICHTLINIE 2006/112/CE DES EU-RATES vom 28. November über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem). 

1.Was bedeuten die Verrechnungspreise

Verrechnungspreise sind diejenige Preise zu denen die verbundenen Personen miteinander handeln.

Diese Transaktionen zwischen verbundenen Personen schliessen ein, aber nicht beschränkt auf:

  • Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen
  • Zinsen und Bank-und Handelsgarantien
  • Grundzinszahlungen
  • Verrechnungen

2.Für wen gelten die Verrechnungspreise und für welche Arten von Transaktionen ?

Das Order 442/2016 sieht voraus, daβ ab Monat Januar 2016 (Transaktionen die im 2016 durchgeführt wurden), die groβen Steuerzahler (festgesetzt durch Order des Präsidenten der Steuerbehörde ANAF) welche Transaktionen oberhalb der Wesentlichkeitsschwelle durchführen, verpflichtet sind, die Verrechnungspreisdokumentation jährlich zu erstellen, bis zum Auslauf der Zeitfrist des Einreichens der Steuererklärungen.

  1. Zeitfrist der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation

Die Verrechnungspreisedokumentation wird bis am 25. März erstellt falls das Finanz-Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entsprichtoder an einem anderem Datum abhängig vom festgelegten Geschäftsjahr, bei Unternehmen, die sich für ein anderes Geschäftsjahr als das Kalenderjahr entschieden haben.

  1. Die Wesentlichkeitsschwellen für die Verrechnungspreisdokumentation sind verbindlich für die groβen Steuerzahler falls die Wesentlichkeitsschwelle (ausschliesslich MwSt) beträgt:
  • 000 Euro im Falle von Zinsen von Finanzleistungen
  • 000 Euro im Falle von Dienstleistungen
  • 000 Euro im Falle vom Kauf/ Verkauf von materiellen oder imateriellen Vermögenswerte

Der angewandte Wechselkurs ist derjenige der von der Nationalbank Rumäniens (BNR) am letzten Tag des Jahres mitgeteilt wird.

  1. Die unteren Wesentlichkeitsschwellen für die Verrechnungspreisdokumentation sind:

Für die grossen, mittleren und kleinen Steuerzahler mit konzerninternen Transaktionen die niedrigere Schwellenwerte als diejenige die oben erwähnt wurden, beweisen, sus (doch höher als 50.000 Euro im Falle der Zinsen, und als 50.000 Euro im Falle der Dienste und als 100.000 Euro im Falle der Warentransaktionen), kann die Verrechnungspreisdokumentation gelegentlich einer Steuerprüfung angefordert werden.

In diesem Fall muss die Dokumentation den Steuerbehörden gegenüber für eine Zeitdauer von 30 à 60 Tage zur Verfügung gestellt werden; die Steuerzahler haben die Möglichkeit die o. e. Zeitfrist um maximum 30 Tage zu verlängern.

Für die Steuerzahler mit konzerninternen Transaktionen unterhalb der in Absatz 2 genannten Schwellenwerte, wird die Dokumentation des Marktwertprinzips im Rahmen der Steuerprüfungen, gemäβ den geltenden Vorschriften, durchgeführt.

6. Was enthält die Verrechnungspreisdokumentation ?

Eine Verrechnungspreisdokumentation beinhaltet 3 grosse Abschnitte:

  • Deskriptiver Teil der Gruppe und der analysierten Gesellschaft. Beschreibt die Gruppe oder die analysierte Gesellschaft, erstellt eine Matrix welche alle Unternehmen und Gruppenangelegenheiten, die Geschichte, die rechtliche Struktur sowie andere Informationen enthält
  • die funktionale Analyse und Ermittlung der Aktivitäten mit Mehrwertsteuer und Schöpfungsgrad im Rahmen der Gruppe. Es basiert sich auf Gespräche mit Schlüsselpersonen von den Abteilungen der Gesellschaft damit die im Rahmen der Gesellschaft/ Gruppe ausgeführten Tätigkeiten ermittelt werden.
  • die Wirtschaftsanalyse und Dokumentation der Angemessenheit der Transferpreise nach der Preisvergleichsmethode, der Kostenaufschlag-Methode, der Resale-Price-Methode, der Nettomarge-Methode, der Gewinnbeteiligungsmethode. Es erfordert eine Aufgliederung (,,break-down”) des Gewinn-und Verlustkontos um die Gewinnmarge für jede Tätigkeit/ Transaktion mit verbundenen Personen zu ermitteln.

        7.Wo wird die Verrechnungspreisdokumentation eingereicht

Die Verrechnungspreisdokumentation muss nicht bei der Steuerbehörde ANAF eingereicht werden!

Die Verrechnungspreisdokumentation muss während 10 Tage ab der schriftlichen Anforderung von der Steuerbehörde (sowohl im Rahmen als auch ausserhalb einer Steuerprüfung), ab dem 25. März (für grosse Steuerpflichtige welche den Grenzwert überschreiten) und während 60 Tage mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere 30 Tage (nur im Rahmen einer Steuerinspektion) für die anderen Kategorien von Steuerpflichtigen welche den Grenzwert überschreiten.

  1. Anwendbares Gesetz

Die gesetzmäβigen Vorschriften der Verrechnungspreise haben als Hauptthema die Besteuerung des Gewinns der Gesellschaft/ des Staates wo es erzielt worden ist. Dessen Umsetzung auf internationaler Ebene und in Rumänien regelt den grenzüberschreitenden Transfer, bietet eine richtige Steuer-Grundlage an und und verhindert die künstliche Übertragung von Gewinnen in Steuergebietenwo bestimmte Interesse der Aktionäre bestehen (niedriger Steuersatz, Wohnsitzland usw.).Dieser Zweig der Steuergesetzgebung ist das Ergebnis der Arbeit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die eine Reihe von Empfehlungen herausgegeben hat, die von den lokalen Gesetzen der Mitgliedstaaten sowie von Nicht-OECD-Ländern (einschließlich Rumänien) übernommen wurden.

Das Grundprinzip der Empfehlungen lautet “Arm’s Length” – das Prinzip der “Arm-Länge” – das besagt, dass die Preise zwischen verbundenen Unternehmen zu einem Marktpreis oder einem zwischen unabhängigen Personen für ähnliche Transaktionen und unter Marktbedingungen vereinbarten Preis geschlossen werden

OECD-Empfehlungen wurden in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen der Welt gesetzlich übernommen und führten zur Verpflichtung der vorbereitung der Verrechnungspreisdokumentation  hin

ANFRAGE  Elektronische Archivierung!  office@teaha.ro